Start Constantin Claviez Nautische Qualifikation
Sporthochseeschifferschein
Zeugnis über die Prüfung zum Sporthochseeschiffer
Allgemeines Funkbetriebszeugnis

Constantin Claviez - Nautische Qualifikation


Sporthochseeschifferschein

Nr. 001344
der Bundesrepublik Deutschland
zum Führen von Yachten in der weltweiten Fahrt
ausgestellt in Hamburg am 13.10.1993
durch die Zentrale Verwaltungsstelle
des Deutschen Motoryachtverband e.V.
und Deutschen Segler-Verband e.V.
im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr
durch Übertrag vom

Zeugnis über die Prüfung zum Sporthochseeschiffer
der Bundesrepublik Deutschland
ausgestellt in Hamburg am 16.05.1992
durch den Prüfungsausschuss
Fachbereich Seefahrt
Fachhochschule Hamburg

Der Inhaber dieses Zertifikates ist befähigt zum Führen von Yachten auf allen Meeren.“

Führerschein für Große Küstenfahrt (BK)
Nr. 021943
für Yachten unter Segel und unter Motor
ausgestellt in Kiel am 03.05.1991
durch den Prüfungsausschuss
des Deutschen Seglerverbandes

„Der Inhaber ist berechtigt zur Führung dieser Yachten im angegebenen Fahrtbereich nach der Führerscheinvorschrift und den Durchführungsvorschriften des Deutschen Segler-Verbandes (DSV). Alle Behörden, Dienststellen und Vertreter sonstiger öffentlicher und privater Einrichtungen werden gebeten, dem Inhaber dieses Führerscheines bei der Ausübung seines Sportes Unterstützung und Hilfe zu gewähren.“

Sportbootführerschein
Nr. 514093
der Bundesrepublik Deutschland
ausgestellt in Kiel am 03.11.1990
durch den Prüfungsausschuss
des Deutschen Motoryachtverband e.V.
und Deutschen Segler-Verband e.V.

„Dem Inhaber wird hiermit im Auftrage des Bundesministers für Verkehr die Fahrterlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland erteilt (§ 1 der Sportbootführerscheinverordnung - See) ausgestellt.“


Führerschein für Küstenfahrt (BR)
Nr. 100631
für Yachten unter Segel und unter Motor
ausgestellt in Glücksburg am 28.08.1986
durch den Prüfungsausschuss
des Deutschen Seglerverbandes

„Der Inhaber ist berechtigt zur Führung dieser Yachten im angegebenen Fahrtbereich nach der Führerscheinvorschrift und den Durchführungsvorschriften des Deutschen Segler-Verbandes (DSV). Alle Behörden, Dienststellen und Vertreter sonstiger öffentlicher und privater Einrichtungen werden gebeten, dem Inhaber dieses Führerscheines bei der Ausübung seines Sportes Unterstützung und Hilfe zu gewähren.“

Führerschein für Binnenfahrt (A)
Nr. 314728
für Yachten unter Segel und unter Motor
ausgestellt in Heiligenhafen am 24.06.1983
durch den Prüfungsausschuss
des Deutschen Seglerverbandes

„Der Inhaber ist berechtigt zur Führung dieser Yachten im angegebenen Fahrtbereich nach der Führerscheinvorschrift und den Durchführungsvorschriften des Deutschen Segler-Verbandes (DSV). Alle Behörden, Dienststellen und Vertreter sonstiger öffentlicher und privater Einrichtungen werden gebeten , dem Inhaber dieses Führerscheines bei der Ausübung seines Sportes Unterstützung und Hilfe zu gewähren.“


Allgemeines Funkbetriebszeugnis
- Long Range Certificate -
Nr. 001625 - G
der Bundesrepublik Deutschland
ausgestellt in Hamburg am 20.02.2005
durch Deutscher Motoryacht Verband e.V.
und Deutscher Segler Verband e.V.
ermächtigt durch das Bundesministerium
ür Verkehr, Bau und Wohnungswesen

„Der Inhaber ist berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) auf Sportfahrzeugen sowie auf Schiffen, für die dies in einer Richtlinie im Sinne von § 6 der Schiffssicherheitsverordnung vorgesehen ist. Dieses Zeugnis wurde in Übereinstimmung mit Artikel S47 der Vollzugsordnung für den Funkdienst ausgestellt.“

Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I
- Restricted Operator's Certificate -
Nr. 31/991-7
der Bundesrepublik Deutschland
ausgestellt in Hamburg am 18.03.1997
durch das Bundesamt für Post und Telekommunikation

„Dieses Zeugnis wurde in Übereinstimmung mit Artikel 55 der Vollzugsordnung für den Funkdienst ausgestellt.
Der Inhaber ist berechtigt, die Funkeinrichtungen bei deutschen Sprech-Seefunkstellen für UKW und Schiffsfunkstellen des Rheinfunkdienstes sowie alle Funkeinrichtungen des Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) bei deutschen Seefunkstellen für UKW zu bedienen. Der Inhaber ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet.“

Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst
- General Ship Radiotelephone Operator's Certificate -
Nr. K 24541
der Bundesrepublik Deutschland
ausgestellt in Kiel am 16.12.1991
durch die Oberpostdirektion Kiel

„Der Inhaber dieses Zeugnisses hat in einer Prüfung die Kenntnisse und Fertigkeiten zum Erwerb des Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses für den Seefunkdienst in Übereinstimmung mit dem Internationalen Fernmeldevertrag und der Vollzugsordnung für den Funkdienst nachgewiesen. Er ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Der Inhaber dieses Zeugnisses ist berechtigt, den Sprechfunkdienst bei deutschen Seefunkstellen nach den in der Bundesrepublik geltenden Bestimmungen auszuüben.“
 

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