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Constantin Claviez - Nautische QualifikationSporthochseeschifferschein Nr. 001344 der Bundesrepublik Deutschland zum Führen von Yachten in der weltweiten Fahrt ausgestellt in Hamburg am 13.10.1993 durch die Zentrale Verwaltungsstelle des Deutschen Motoryachtverband e.V. und Deutschen Segler-Verband e.V. im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr durch Übertrag vom Zeugnis über die Prüfung zum Sporthochseeschiffer der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt in Hamburg am 16.05.1992 durch den Prüfungsausschuss Fachbereich Seefahrt Fachhochschule Hamburg „Der Inhaber dieses Zertifikates ist befähigt zum Führen von Yachten auf allen Meeren.“ Führerschein für Große Küstenfahrt (BK) Nr. 021943 für Yachten unter Segel und unter Motor ausgestellt in Kiel am 03.05.1991 durch den Prüfungsausschuss des Deutschen Seglerverbandes „Der Inhaber ist berechtigt zur Führung dieser Yachten im angegebenen Fahrtbereich nach der Führerscheinvorschrift und den Durchführungsvorschriften des Deutschen Segler-Verbandes (DSV). Alle Behörden, Dienststellen und Vertreter sonstiger öffentlicher und privater Einrichtungen werden gebeten, dem Inhaber dieses Führerscheines bei der Ausübung seines Sportes Unterstützung und Hilfe zu gewähren.“ Sportbootführerschein Nr. 514093 der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt in Kiel am 03.11.1990 durch den Prüfungsausschuss des Deutschen Motoryachtverband e.V. und Deutschen Segler-Verband e.V. „Dem Inhaber wird hiermit im Auftrage des Bundesministers für Verkehr die Fahrterlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland erteilt (§ 1 der Sportbootführerscheinverordnung - See) ausgestellt.“ Führerschein für Küstenfahrt (BR) Nr. 100631 für Yachten unter Segel und unter Motor ausgestellt in Glücksburg am 28.08.1986 durch den Prüfungsausschuss des Deutschen Seglerverbandes „Der Inhaber ist berechtigt zur Führung dieser Yachten im angegebenen Fahrtbereich nach der Führerscheinvorschrift und den Durchführungsvorschriften des Deutschen Segler-Verbandes (DSV). Alle Behörden, Dienststellen und Vertreter sonstiger öffentlicher und privater Einrichtungen werden gebeten, dem Inhaber dieses Führerscheines bei der Ausübung seines Sportes Unterstützung und Hilfe zu gewähren.“ Führerschein für Binnenfahrt (A) Nr. 314728 für Yachten unter Segel und unter Motor ausgestellt in Heiligenhafen am 24.06.1983 durch den Prüfungsausschuss des Deutschen Seglerverbandes „Der Inhaber ist berechtigt zur Führung dieser Yachten im angegebenen Fahrtbereich nach der Führerscheinvorschrift und den Durchführungsvorschriften des Deutschen Segler-Verbandes (DSV). Alle Behörden, Dienststellen und Vertreter sonstiger öffentlicher und privater Einrichtungen werden gebeten , dem Inhaber dieses Führerscheines bei der Ausübung seines Sportes Unterstützung und Hilfe zu gewähren.“ |
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| Allgemeines Funkbetriebszeugnis - Long Range Certificate - Nr. 001625 - G der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt in Hamburg am 20.02.2005 durch Deutscher Motoryacht Verband e.V. und Deutscher Segler Verband e.V. ermächtigt durch das Bundesministerium ür Verkehr, Bau und Wohnungswesen „Der Inhaber ist berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) auf Sportfahrzeugen sowie auf Schiffen, für die dies in einer Richtlinie im Sinne von § 6 der Schiffssicherheitsverordnung vorgesehen ist. Dieses Zeugnis wurde in Übereinstimmung mit Artikel S47 der Vollzugsordnung für den Funkdienst ausgestellt.“ Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I - Restricted Operator's Certificate - Nr. 31/991-7 der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt in Hamburg am 18.03.1997 durch das Bundesamt für Post und Telekommunikation „Dieses Zeugnis wurde in Übereinstimmung mit Artikel 55 der Vollzugsordnung für den Funkdienst ausgestellt. Der Inhaber ist berechtigt, die Funkeinrichtungen bei deutschen Sprech-Seefunkstellen für UKW und Schiffsfunkstellen des Rheinfunkdienstes sowie alle Funkeinrichtungen des Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) bei deutschen Seefunkstellen für UKW zu bedienen. Der Inhaber ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet.“ Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst - General Ship Radiotelephone Operator's Certificate - Nr. K 24541 der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt in Kiel am 16.12.1991 durch die Oberpostdirektion Kiel „Der Inhaber dieses Zeugnisses hat in einer Prüfung die Kenntnisse und Fertigkeiten zum Erwerb des Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses für den Seefunkdienst in Übereinstimmung mit dem Internationalen Fernmeldevertrag und der Vollzugsordnung für den Funkdienst nachgewiesen. Er ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Der Inhaber dieses Zeugnisses ist berechtigt, den Sprechfunkdienst bei deutschen Seefunkstellen nach den in der Bundesrepublik geltenden Bestimmungen auszuüben.“ |


