Südwestliche Nordsee
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CLAVIEZ Seemännisches Wörterbuch
Verkehrstrennungsgebiet s. In besonders verkehrsreichen Seegebieten mit beschränkter Fahrwasserbreite sind auf internationalen Beschluß zur Kollisionsverhütung Verkehrstrennungsgebiete eingerichtet worden, in welchen Schiffe Einbahnwege enthalten müssen. Bis 1994 gab es allein im europäischen Raum schon über 50 solcher Gebiete (16 in der Ostsee, 30 in westeuropäischen Gewässern und 7 im Mittelmeer/Schwarzen Meer). Jedes Schiff hat sich von der Trennlinie bzw. Trennzone klarzuhalten und darf, falls erforderlich, ein solches Gebiet nur auf kürzestem Wege queren, d. h. mit Kielrichtung rechtwinklig zum Verkehrsweg. Küstenverkehrszonen mit Gegenverkehr liegen außerhalb der Einbahnwege.
Zollfreigebiet s., Mz. Gebiete, die zum deutschen Hoheitsgebiet, aber weder zum deutschen noch zu einem fremden Zollgebiet gehören. Zollfreigebiete sind u. a. Schiffe und Luftfahrzeuge, solange sie sich nicht in irgendeinem Zollgebiet befinden, und bestimmte Teile in einigen Seehäfen (Freihäfen), die vom Zollgebiet ausgeschlossen sind. Zollfreigebiet ist auch die Insel Helgoland.